Die Wiedereingliederung, insbesondere langjähriger, Gefangener ist die vorrangige gesetzliche Aufgabe des Strafvollzugs.
Damit Resozialisierungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen in der Zeit der Inhaftierung nicht unmittelbar nach der Entlassung scheitern, gibt es das sogenannte Übergangsmanagement (ÜGM).
Das bedeutet im Wesentlichen, dass der soziale, berufliche und finanzielle „Empfangsraum“ zum Entlassungszeitraum rechtzeitig vorbereitet werden muss.
Das ÜGM ist deshalb auch dem Berliner Vollzugsbeirat (BVG) besonders wichtig, weshalb wir uns dieser Aufgabe immer wieder widmen – aktuell im ersten Halbjahr 2022 -, um bei Bedarf Verbesserungen anzustoßen.
Nach Sitzungen zum Thema ÜGM zur Sicht der Justizverwaltung und der von Praktiker:innen im Vollzug waren Vertreter:innen des BVB kürzlich im Café Rückenwind, um auch einen Blick auf die Sicht seitens betroffener (ehemaliger) Gefangener zu werfen. Das Café ist ein Treffpunkt für Freigänger, Ausgänger und Haftentlassene, die dort Unterstützung und ein offenes Ohr finden. Initiator und Organisator dieses Cafés ist Pfarrer i. R. Stefan Friedrichowicz, der uns dort einen Kontakt zu mehreren (Ex-)Gefangenen ermöglichte.
Die Teilnehmer waren erfreulich offen und berichteten ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen sowohl von positiven (gute Betreuung) als auch negativen (z. B. Fehlen oder später Beginn des ÜGMs) Erfahrungen. Wir werden die gewonnenen Eindrücke und Erkenntnisse nun diskutieren und zum Anlass entsprechender Initiativen werden lassen.