Auch Gefangenen steht das Recht auf angemessene Entlohnung und Teilhabe an der Rentenversicherung zu. Die Realität sieht jedoch anders aus: Gefangene, die in Gefängnisbetrieben arbeiten, erhalten seit Jahrzehnten nur einen Bruchteil des Lohns ihrer Kollegen außerhalb der Haft und sind weder kranken- noch rentenversichert. So beträgt der aktuelle „Tariflohn“ in Berlin gemäß JVollzVergV vom 1. […]