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Erfahrungsaustausch mit ehemaligen Inhaftierten

Die Wiedereingliederung, insbesondere langjähriger, Gefangener ist die vorrangige gesetzliche Aufgabe des Strafvollzugs. Damit Resozialisierungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen in der Zeit der Inhaftierung nicht unmittelbar nach der Entlassung scheitern, gibt es das sogenannte Übergangsmanagement (ÜGM). Das bedeutet im Wesentlichen, dass der soziale, berufliche und finanzielle „Empfangsraum“ zum Entlassungszeitraum rechtzeitig vorbereitet werden muss. Das ÜGM ist deshalb auch […]