Die Jugendarrestanstalt (JAA) Berlin-Brandenburg, eine Gemeinschaftseinrichtung der beiden Bundesländer zur Vollstreckung von Dauer-, Freizeit und Kurzzeitarrest von Jugendlichen, ist am 21. und 22. Dezember 2020 nach Berlin-Lichtenrade in die Lützowstraße umgezogen. Sie zog zurück in ein Gebäude der früheren Jugendhilfe, das „Haus Kieferngrund“, in dem die JAA bis 2012 bereits einmal untergebracht war, und das seit 2018 aufwändig renoviert bzw. instandgesetzt worden war.
Seit dem 5. Februar 2021 wird der Jugendarrest nun wieder dort in Lichtenrade vollstreckt.
Die frisch sanierte Anstalt entspricht mit ihren 31 Arrestplätzen (25 für männliche, 6 für weibliche Arrestanten) den Anforderungen an einen modernen Jugendarrest: Neben den Arresträumen, die u.a. jeweils mit Toilette und Waschbecken ausgestattet sind, verfügt jede Station über einen Küchenbereich, Gruppenraum, TV-Raum und Duschräume. Außerdem tragen eine Werkstatt, Bibliothek und Sportanlagen zur Aufgabenerfüllung gemäß bisher § 90 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bei, „das Ehrgefühl des Jugendlichen wecken und ihm eindringlich zum Bewusstsein (zu) bringen, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat. Der Vollzug des Jugendarrestes soll erzieherisch gestaltet werden. Er soll dem Jugendlichen helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zur Begehung der Straftat beigetragen haben.“
Für Berlin existiert noch kein Jugendarrestvollzugsgesetz. Deshalb wurde der Entwurf eines Landesgesetzes für den Vollzug des Jugendarrestes (JAVollzG Bln) im Mai 2021 von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.
Unter anderem ist auch ein Förderverein Ansprechpartner für die Anstalt und den Beirat.