Zu den vielfältigen Aufgaben des Berliner Vollzugsbeirats gehören unter anderem die Beratung und Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen und Novellierungen im Bereich des Justizvollzuges. Aktuell ist dies der Fall bei der Novellierung des Berliner Justizvollzugsdatenschutzgesetzes, oder wie es vollständig heißt: „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Berlin“. Das Gesetz ist ursprünglich von 2011 und inzwischen in einigen Punkten verbesserungs- bzw. präzisierungsbedürftig.
Der BVB hat jetzt den vorliegenden Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung unter dem Aspekt des Datenschutzes für Inhaftierte, Bedienstete und Freie Träger geprüft und kommentiert. Mehr Rechtssicherheit ist unter anderem für unsere ehrenamtlichen Beiratsmitglieder bei ihrer Arbeit in den Justizvollzugsanstalten von großer Bedeutung.