Das Wahlrecht ist ein Bürgerrecht, das wohl von den meisten Berlinern als Selbstverständlichkeit betrachtet wird. Bei einem Teil der Berliner Strafgefangenen trifft dies jedoch für die Wahl eines Direktkandidaten und die Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht zu.
Es handelt sich um Insassen der JVA Heidering, die in Brandenburg liegt, und für die nach außen das Bundesmeldegesetz, nach innen jedoch das Berliner Strafvollzugsgesetz gilt. Für die Klärung dieses – zum Nachteil der Gefangenen – politischen Kuriosums setzen sich seit Langem die unabhängige Berliner Gefangenenzeitschrift „LICHTBLICK“ sowie der BERLINER VOLLZUGSBEIRAT ein.
Am 24.09.2021 ist hierüber ein Artikel in der BERLINER ZEITUNG erschienen:
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