Ein Thema, mit dem sich der Berliner Vollzugsbeirat seit vielen Jahren befasst, ist die Forderung nach Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe für Personen, die eine Geldstrafe nicht oder nur sehr schwer zahlen können. Zu einem großen Teil handelt es sich um „Schwarzfahrer“, und die Kosten, die dem Steuerzahler durch die Gefängnisunterbringung entstehen, stehen in keinem Verhältnis zur Fahrt ohne Fahrschein.
Der BVB hat bereits vor Jahren eine Petition hierzu beim Deutschen Bundestag initiiert, die jedoch abgelehnt wurde.
Wegen der seit März herrschenden Pandemie wurden zahlreiche Ersatzfreiheitsstrafer vorzeitig entlassen oder vorläufig nicht inhaftiert, um ein Einschleppen des Virus in die Gefängnisse zu verhindern. Es ist nicht bekannt, dass es hierdurch zu einer höhere Kriminalitätsrate oder zu massenhaftem Schwarzfahren gekommen ist.
Der Berliner Vollzugsbeirat fordert, diese Praxis beizubehalten und für die Zukunft beim Schwarzfahren die Ersatzfreiheitsstrafe als Folge uneinbringlicher Geldstrafe abzuschaffen.
Ein Gesetzesantrag vom 10.09.2019 des Freistaates Thüringen, „Fahren ohne Fahrschein“ als Ordnungswidrigkeit zu werten, der vom Berliner Senat unterstützt wird, liegt seither auf Eis.
Der Berliner Vollzugsbeirat setzt sich deshalb weiterhin ausdrücklich für die Wiederaufnahme dieser Angelegenheit ein, unter anderem bei Treffen mit dem zuständigen Senat.
In der aktuellen Legislaturperiode hat Justizsenatorin Frau Dr. Lena Kreck diese Position übernommen.
Ein Gespräch des Berliner Vollzugsbeirats mit ihr zu diesem und weiteren Themen des Justizvollzugs hat bereits stattgefunden. Sie will sich dafür einsetzen, Gefängnisstrafen als Ersatz für nicht gezahlte Geldstrafen zu vermeiden. Der BVB wird das Thema aufmerksam weiterverfolgen.