Corona

Der Ausbruch der Corona-Pandemie bedeutet eine große Herausforderung auch für die Haftanstalten. Eine Justizvollzugsanstalt (JVA) ist ein in sich geschlossenes System. Das kann in Coronazeiten von Vorteil sein, da die Häftlinge abgeschottet sind. Zugleich ist es auch ein Nachteil: Wenn das Virus in das System eindringt, ist es für die Insassen schwierig, sich der Gefahr zu entziehen.

Es wurden daher im März 2020 parallel zu den staatlichen Maßnahmen außerhalb der Mauern auch in den Berliner Justizvollzugsanstalten einschneidende Schutzmaßnahmen getroffen, die im Lauf der Zeit sukzessive und kurzfristig angepasst wurden. Die Bediensteten wurden zu den Maßnahmen entsprechend geschult und – teils in einer Art Rotationsbetrieb – eingesetzt.

Das Krisenmanagement stellte alle Beteiligten vor Schwierigkeiten, da in diesem Fall nicht auf Erfahrungen zurückgegriffen werden konnte. Daher werden die Bemühungen zu Art, Umfang und Umsetzung der Schutzmaßnahmen seitens der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und den Leitungsebenen der Justizvollzugsanstalten im Großen und Ganzen positiv bewertet.

Allerdings gibt es auch von Defiziten zu berichten sowie von den Chancen auf Erneuerung von Vollzugsbedingungen, die sich aus einigen der getroffenen Maßnahmen ergeben.

● Information

Zu Beginn der Pandemie funktionierte die Information der Gefangenen nur mäßig. Die Gefangenen bekamen Auskünfte über die Corona-Pandemie und die sie betreffenden Maßnahmen per Aushang bzw. Merkblatt mitgeteilt. Jede JVA kreierte eigenes Informationsmaterial. Unseres Wissens nur in deutscher Sprache, was aufgrund der Nationen- und Sprachenvielfalt in den Haftanstalten nachlässig ist. Piktogramme wurden kaum und wenn erst spät zur Erklärung eingesetzt, auch nicht Formulierungen in „leichter Sprache“.

● Schutzmaterial, Schutzvorrichtungen

– Masken und Desinfektionsmittel standen den Bediensteten i. d. R. schnell und genügend zur Verfügung, um ggf. das Virus nicht unwissentlich zu verbreiten. Gefangene bemängelten, dass sie beides nicht bekämen. Alsbald wurden auch in einigen JVAen Masken von den Gefangenen genäht, was auch zu deren Beschäftigung wegen der zeitweilig stark eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten gut war.
– Risikogruppen – Gefangene mit Vorerkrankungen – wurden von anderen Gefangenen getrennt. -Vorsorglich wurden Quarantänestationen in den JVAen des geschlossenen Vollzugs eingerichtet.
– Trennscheiben wurden in Besprechungsräumen installiert, allerdings mit begrenzter Sprechzeit. Eine Belüftungsmöglichkeit des Sprechraumes war nicht überall vorhanden – der BVB drängte darauf, nur belüftbare Räume als Besprechungsraum zuzulassen.

● Außenkontakte / Besuche / Externe

– Außenkontakte wurden extrem reduziert. Zeitweise wurden nahezu keine Besuche zugelassen (ab Mitte März 2020), weder private noch diejenigen von beispielsweise Vollzugshelfer*innen oder Ausführungen und Freigänge. Gleichermaßen fanden Behandlungs- und Beratungsmaßnahmen, Gottesdienste/Freitagsgebete nicht statt. Unter solchen verschärften Haftbedingungen ist es wahrscheinlich, dass Gefangenen Deprivationssymptome entwickeln. Daher begrüßen wir/BVB sehr, dass seit dem 08. Juni die „Anordnung über die Wiederzulassung von Besuchen für Gefangene und Untergebrachte in den Berliner Justizvollzugsanstalten” in Kraft ist und umgesetzt wurde.
– Zur Kompensation der fehlenden, aber für die Resozialisierung unabdingbaren familiären und Sozialkontakte, stellte die zuständige Telefongesellschaft nach Verhandlungen mit dem Justizvollzug  „Freiminuten“ zum unentgeltlichen Telefonieren zur Verfügung. Die JVAen richteten  Skype-Plätze ein, welche auch sehr gut angenommen wurden.
Auch als Konsequenz aus den guten Erfahrungen wurde und wird erwogen, die Skype-Plätze beizubehalten und in die schon von der Vorregierung begonnene Digitalisierung (Projekt „ResoDigi“) zu integrieren. Diese Kommunikationshilfen haben in den Zeiten der Pandemie bisher sehr zum positiven Anstaltsklima beigetragen.

Unseres Erachtens ist eine zügige und umfängliche Verstärkung der „Resozialisierung durch Digitalisierung“ im Strafvollzug zum Nutzen der Gefangenen und der Gesellschaft ohnehin geboten.

● Behandlungsmaßnahmen, Beschäftigung & Qualifizierung sowie Freizeit

– Außerhalb der expliziten Lock-Down-Zeiten wurden laut Auskunft der zuständigen Senatsabteilung Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen trotz Corona so regelmäßig wie möglich, natürlich unter infektionsvermeidenden Bedingungen, durchgeführt. Ebenso fanden Vollzugs- und Eingliederungsplankonferenzen (VEPK) – teilweise telefonisch – statt.
– Die Entlassungsvorbereitungen durch die Freie Hilfe (FH) und die Straffälligen- und Bewährungshilfe (sbh) sowie die Suchtgruppen wurden mit angepassten Bedingungen (z. B. Online-Beratungen)  so weit wie möglich fortgeführt.
– Vollzugslockerungen wurden und werden bis heute allerdings stark eingeschränkt, um keine Ansteckungen von außen einzutragen.
– Teilweise wurden aufgrund der Zutrittsbeschränkungen für Externe die Anstaltswerkstätten/Betriebe geschlossen oder nur eingeschränkt weitergeführt. In diesem Fall unverschuldeter Arbeitsverhinderung wurde im Rahmen des Angleichungsgrundsatzes das (ohnehin sehr geringe) Arbeitsentgelt fortgezahlt. Gefangene, die in der Ausbildung waren und sind, sollen (angeblich) keine Nachteile durch eventuelle Einschränkungen/zeitweise Ausbildungsunterbrechung haben.

● Offener Vollzug / Lockerungen

– Im offenen Vollzug wurden im großen Umfang für als geeignet befundene Gefangene und vor allem für die Freigänger (also Gefangene, die aus der Haft heraus einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen) die vom Gesetz vorgesehenen Langzeitausgänge gewährt. (Die Missbrauchsquote war verschwindend gering.)
–  Die Justizverwaltung ordnete aus Gründen der Vermeidung des Einbringens von Infektionen  für Ersatzfreiheitsstrafer (EFS) einen Vollstreckungsstopp an.
– Es erfolgte die Verlegung von geeigneten Gefangenen vom geschlossenen in den offenen Vollzug. Soweit wir/BVB es überblicken können, betraf das jedoch nur relativ wenige Gefangene.

Der BVB würde einerseits eine wissenschaftliche Studie begrüßen, die ermittelt, ob durch die Lockerungen bzw. Strafaussetzung bei Ersatzfreiheitsstrafen Schaden verursachte, also ob zum Beispiel mehr Straftaten verübt wurden.

Mindestens ebenso erscheint jedoch die Klärung anzustehen, inwieweit die über vergleichsweise lange Zeiträume erheblichen Resozialisierungs- und Kontakteinschränkungen schwere Nachteile bei der Behandlung der Gefangenen einerseits und im Übergangsmanagement andererseits verursacht haben und gegebenenfalls, wie diese auszugleichen sind.

● Abschließend

– Erfreulich ist, dass die Gesundheitsquote beim Personal eher und wider Erwarten gestiegen ist – oder umgangssprachlich: der Krankenstand sich eher verringert hatte.
– In den Berliner Justizvollzugsanstalten hat es bisher nur wenige und keine dramatisch verlaufenen „Corona“-Fälle gegeben.

Insoweit haben die Justizverwaltung und die Gefangenen die Corona-Krise bislang überwiegend gut gemeistert.